Category Archives: Randthemen

A. Rusbridger, :Play it again:

Wie schafft es ein Buch über die Leidenschaft, Klavier zu spielen, in meinen Blog?
Während des Lesens kämpfte ich zunächst mit recht ambivalenten Gefühlen zu diesem Werk. Aber sehr bald bemerkte ich, wie Impulse aus diesem Buch zu wirken begannen: Zu meiner eigenen Überraschung erlebte ich mich im Unterricht immer wieder diesen Herrn Rusbridger zitierend, wenn es um den Umgang mit Zeitmangel und Übemotivation ging. Und: Die Wiederentdeckung der eigenen musikalischen Detailverliebtheit stachelte auch  m e i n e  Übelust wieder an. Von daher: Jedem musizierenden Menschen zur Lektüre empfohlen (vielleicht gleich gemeinsam mit dem inneren Schweinehund)!

Alan Rusbridger war bis Mai 2015 Chefredakteur des Guardian und ist seitdem in weitergehenden Funktionen unterwegs.  Er schildert im Buch sein Bemühen um die Chopin – Ballade in g-moll absolut gleichgewichtig wie seine journalistische Tätigkeit inmitten von Enthüllungsskandalen, Treffen mit Julian Assange u.a. Auch die Noten – samt Eintragungen von ihm und seinen verschiedenen (!) teils berühmten Lehrern – sind abgedruckt.

Alan Rusbridger, :Play it again:, Ein Jahr zwischen Noten und Nachrichten, erschienen im Secession Verlag, Zürich 2013, Rezensionen u. a. hier: http://www.secession-verlag.com/content/play-it-again

 

Das Air – eine „unernste“ Begriffsklärung

Ein Air für bessere Luft? 

Ein AIR erklingt am Alexanderplatz. Gute Luft?

Als Musikerinnen und Musiker wissen wir natürlich, dass es besonders im Barock unzählige Airs gibt. Und romanophil, wie die Musik uns machte, spüren wir auch die sprachliche Nähe zum Wort Aria (= Arie, also zumindest ein sangliches Stück).
Was aber, wenn jemand eher „musikfern“ ist?
AIR heißt im englischen und französischen auch einfach nur Luft!
Mit dieser verblüffenden Tatsache konfrontierte mich vor vielen Jahren eine Freundin.  Sie organisierte gerade ein Umwelt-Projekt  in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes. Dazu sollte es u.a. verschiedene mediale Darbietungen zum Thema „Luft“ geben. Sehr begeistert berichtete sie von ihrer Entdeckung,  dass sogar bereits Bach ein Stück zum Thema komponiert habe: Das AIR  nämlich!!!! Eine CD mit diesem Werk drauf habe sie nun gekauft – und ob ich noch mehr Ideen hätte?
Es hat mich verblüfft und nachhaltig bewegt – und brachte mich dazu, für sie eine „wissenschaftliche“ Begriffs-Klärung zu verfassen.
Bitte glauben Sie  darin auch wirklich nicht ein einziges Wort….
Ich wünsche aber jedenfalls viel Vergnügen:

Air (alte Form auch: Ayre) engl., frz.: Luft (f.) bezeichnet den nicht sichtbaren Teil der Umgebung sowohl in geschlossenen Räumen (Zimmer, Saal), als auch in offenen (Park, Straße etc.). Die zwar riech- aber oft nicht seh- und fühlbaren Inhaltsstoffe der Air bleiben damit – wenn auch vorhanden – unerwähnt. Instrumentalstücke namhafter -> Audio-Ökologen wie -> J. S. Bach und -> Fr. Händel, um nur die berühmtesten zu nennen, wiesen in ihren Werken jedoch bereits gegen Mitte des 18. Jahrhunderts auf die ganz entscheidenden atmosphärischen Unterschiede hin. (Vgl. dazu: Bach, Lautensuiten, darin Airs 1-7, Orchestersuiten, darin Airs 8-15 u.a., aber wieder ganz anders auch: Händel, Messias, Concerti u.a., darin Airs 1-34 u.v.m.). Aus dem benachbarten Frankreich sind Beispiele dieses audio-ökologischen Genres bereits seit 1635 nachgewiesen (Airs in den Balets de Cour, Lully und andere). Besonders die Besetzung mit unterschiedlichen Instrumenten – man denke an den Unterschied von Streichern oder Bläsern – bringt die umgebende Luftqualität zum Ausdruck.
Da alle Airs in unmittelbarer Wechselwirkung mit der Atmosphäre um den Schaffenden standen, liefern sie uns Heutigen wertvolle Hinweise über die -> Luftqualität des Barock an den jeweiligen Wirkungsstätten. Auch die klaren Aussagen durch die spürbaren nationalen Unterschiede der Werke (Deutsch / Französisch / Italienisch?) machen sie für unsere heutige Klima– und Umweltforschung wertvoll. 🙂

Weitere Aspekte bringt diese Quelle:

Air, engl./frz.: Luft, musikökologisch/emanzipatorisch: Die mit Air betitelten Oeuvres werden traditionell an Stätten mit besonders dichter Luftverschmutzung, kombiniert mit wenig Sauerstoff,  zum Klingen gebracht. Der Name ist Programm, man spielt sie leicht, eben luftig, und liefert somit das, was diesen Orten besonders fehlt. Der Begriff geriet in den letzten Jahren aber durch die zunehmend sensibel gewordene und engagiert arbeitende -> Frauenbewegung stark in Verruf. Durch die in deutschsprachigen Ländern gegebene Klanggleichheit von AIR mit dem männlichen Personalpronom Er erschienen nun sowohl die Luft, als auch das melodische Musikstück zum Thema ungewollt männlich okkupiert. Seitens der Sprachwissenschaftlerinnen wird zur Zeit untersucht, ob etwa das nicht mehr zeitgemässe Air mit der fast in Vergessenheit geratenen Bezeichnung: Brise, (die),  in seiner Doppelbedeutung zu ersetzen wäre. Die Redaktion der EMMA zeigte sich optimistisch und hofft auf baldigen Erfolg der Initiative.
Durch die vielfach unklare und irrtümliche Verwendung des Wortes Air in Redensarten wie: „Air is nischt für mich“ und „Er – Kondition“  hat es sich kürzlich zum Kandidaten für das Unwort des Jahres qualifiziert. 🙂

Was sind CC-Lizenzen und Creative Commons ?

Über diese Lizensierungsform Bescheid zu wissen, ist für Nutzer ebenso wichtig wie für Urheber. Wenn ich etwas Künstlerisches geschaffen habe – z.B. ein Foto, eine Zeichnung, ein Lied, eine Geschichte, einen Blog – dann bin ich der Urheber. Egal, ob ich Profi oder Amateur bin – dieses Werk ist m e i n s und ich habe sämtliche Rechte daran. Nach deutschem Recht kann mir das niemand wieder nehmen. Und zwar z.b. bei Noten bis 70 Jahre nach meinem Tod nicht. Nach amerikanischem Recht können die Rechte unabhängig vom Leben des Urhebers noch sehr viel länger vergeben sein – und müssen selbstverständlich beachtet werden.
Das heißt für Nutzer: Ist irgendwo etwas Künstlerisches, müssen sie wissen, dass jemand der Urheber ist und müssen dessen Recht achten. Meist wird der Rechteinhaber (Urheber) deutlich genannt – aber auch wenn er nicht zu erkennen ist gilt:
CCFoto 2 Das betreffende Werk darf ohne Genehmigung des Urhebers in keiner Form genutzt werden!
Als Urheberin kann ich aber aus den verschiedensten Gründen daran interessiert sein, anderen Rechte einzuräumen. Ich kann z.B. das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und kommerziellen Nutzung an einen Verlag „verkaufen“.
Ich möchte es aber vielleicht selbst veröffentlichen und erlauben, dass mein Werk von jedem vervielfältigt wird. Vielleicht möchte ich aber nicht, dass jemand es verändert. Ich kann entweder akzeptieren, dass jemand mein Werk auch kommerziell nutzt – oder es  untersagen. Und sicher ist es mir wichtig, dass mein Name als Urheberin immer dazu genannt wird.
Wenn ich dies meinen potentiellen Nutzern mitteilen will, kann ich genaue Hinweise anbringen, oder die ausgearbeiteten Kennzeichnungen von Creative Commons nutzen. Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die für den internationalen Raum, mit Übersetzungen auf nationale Gesetze, eine Art einfacher, formelhafter Verträge zur Regelung der Urheberrechte seitens des Urhebers bereitgestellt hat. Jeder kann sie einfach und sofort nutzen. Es reicht, dem eigenen Werk am besten gleich den Link zu Creative Commons beizufügen und durch Verwendung der dort bereit gestellten Buchstaben oder Icons anzugeben, welche Rechtsbereiche man freigeben möchte. Genaues dazu steht unter  http://de.creativecommons.org
CC_BY

Eine sehr „freigiebige“ Linzenz ist die auf dem Bild links.  CC_BY bedeutet, jeder darf das Werk unter allen Bedingungen nutzen, nur der Name des Urhebers muss immer dazu vermerkt sein. Dies gilt für die Texte & Grafiken meines Blogs 🙂 wie im Impressum vermerkt.
Viele Autoren und Musiker nutzen diese Lizensierungsform – mit dem Erfolg, dass ihre Werke sich schneller verbreiten und sie damit große Bekanntheit erreichen. Ein geschütztes Werk zu nutzen, ist ja immer mit Umständen und Kosten verbunden. Unter Creative Commons findet man Noten, Fotos, Grafiken, Software u.a. im Netz, zur eigenen Verwendung.
CCFoto1 Tipp: Oft kommt es vor, dass Künstler/innen einem  eigene Werke gern formlos kostenlos zur Verfügung stellen. Es wäre sehr einfach, sie um die Anbringung dieser Lizenzsymbole zu bitten – denn nur dann ist die rechtliche Situation wirklich klar.
Wie jeder merkt, bin ich keine Juristin – daher kann ich nicht für die absolute Korrektheit meiner Angaben haften.
Nochmals der Hinweis auf die Seite mit Info  über creative commons .