Über diese Lizensierungsform Bescheid zu wissen, ist für Nutzer ebenso wichtig wie für Urheber. Wenn ich etwas Künstlerisches geschaffen habe – z.B. ein Foto, eine Zeichnung, ein Lied, eine Geschichte, einen Blog – dann bin ich der Urheber. Egal, ob ich Profi oder Amateur bin – dieses Werk ist m e i n s und ich habe sämtliche Rechte daran. Nach deutschem Recht kann mir das niemand wieder nehmen. Und zwar z.b. bei Noten bis 70 Jahre nach meinem Tod nicht. Nach amerikanischem Recht können die Rechte unabhängig vom Leben des Urhebers noch sehr viel länger vergeben sein – und müssen selbstverständlich beachtet werden.
Das heißt für Nutzer: Ist irgendwo etwas Künstlerisches, müssen sie wissen, dass jemand der Urheber ist und müssen dessen Recht achten. Meist wird der Rechteinhaber (Urheber) deutlich genannt – aber auch wenn er nicht zu erkennen ist gilt:
Das betreffende Werk darf ohne Genehmigung des Urhebers in keiner Form genutzt werden!
Als Urheberin kann ich aber aus den verschiedensten Gründen daran interessiert sein, anderen Rechte einzuräumen. Ich kann z.B. das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und kommerziellen Nutzung an einen Verlag „verkaufen“.
Ich möchte es aber vielleicht selbst veröffentlichen und erlauben, dass mein Werk von jedem vervielfältigt wird. Vielleicht möchte ich aber nicht, dass jemand es verändert. Ich kann entweder akzeptieren, dass jemand mein Werk auch kommerziell nutzt – oder es untersagen. Und sicher ist es mir wichtig, dass mein Name als Urheberin immer dazu genannt wird.
Wenn ich dies meinen potentiellen Nutzern mitteilen will, kann ich genaue Hinweise anbringen, oder die ausgearbeiteten Kennzeichnungen von Creative Commons nutzen. Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die für den internationalen Raum, mit Übersetzungen auf nationale Gesetze, eine Art einfacher, formelhafter Verträge zur Regelung der Urheberrechte seitens des Urhebers bereitgestellt hat. Jeder kann sie einfach und sofort nutzen. Es reicht, dem eigenen Werk am besten gleich den Link zu Creative Commons beizufügen und durch Verwendung der dort bereit gestellten Buchstaben oder Icons anzugeben, welche Rechtsbereiche man freigeben möchte. Genaues dazu steht unter http://de.creativecommons.org
Eine sehr „freigiebige“ Linzenz ist die auf dem Bild links. CC_BY bedeutet, jeder darf das Werk unter allen Bedingungen nutzen, nur der Name des Urhebers muss immer dazu vermerkt sein. Dies gilt für die Texte & Grafiken meines Blogs 🙂 wie im Impressum vermerkt.
Viele Autoren und Musiker nutzen diese Lizensierungsform – mit dem Erfolg, dass ihre Werke sich schneller verbreiten und sie damit große Bekanntheit erreichen. Ein geschütztes Werk zu nutzen, ist ja immer mit Umständen und Kosten verbunden. Unter Creative Commons findet man Noten, Fotos, Grafiken, Software u.a. im Netz, zur eigenen Verwendung.
Tipp: Oft kommt es vor, dass Künstler/innen einem eigene Werke gern formlos kostenlos zur Verfügung stellen. Es wäre sehr einfach, sie um die Anbringung dieser Lizenzsymbole zu bitten – denn nur dann ist die rechtliche Situation wirklich klar.
Wie jeder merkt, bin ich keine Juristin – daher kann ich nicht für die absolute Korrektheit meiner Angaben haften.
Nochmals der Hinweis auf die Seite mit Info über creative commons .